Unsere Verantwortung

Unsere Verantwortung – Hinweisgebersystem und Lieferketten-Beschwerdeverfahren
Für die STOOF International GmbH hat die Einhaltung von Rechtsvorschriften, internen Regeln sowie der Prinzipien unserer Verhaltensgrundsätze höchste Priorität. Regel- und Rechtsverstöße müssen frühzeitig erkannt und umfassend aufgeklärt werden. In diesem Zusammenhang ist uns die Untersuchung von Verstößen in unserem eigenen Unternehmen aber auch von menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken und Pflichtverletzungen in unserem eigenen Geschäftsbereich und entlang unserer Lieferkette besonders wichtig.
Lieferketten-Beschwerdeverfahren
Für die Meldung von menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken und Pflichtverletzungen steht Ihnen als Mitarbeiter, Geschäftspartner, aber auch als Dritter unser Lieferketten-Beschwerdeverfahren zur Verfügung.
Menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken im Sinne des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes sind insbesondere:
- Kinderarbeit,
- Zwangsarbeit und Sklaverei,
- Lokale Arbeitsschutzverstöße mit unfall- oder arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren,
- Missachtung der Koalitionsfreiheit,
- Diskriminierung und Ungleichbehandlung in Beschäftigung,
- Vorenthaltung eines angemessenen lokalen (Mindest-)Lohnes,
- Herbeiführung einer schädlichen Bodenveränderung, Gewässerverunreinigung, Luftverunreinigung, schädlichen Lärmemission oder eines übermäßigen Wasserverbrauchs
- Widerrechtliche Zwangsräumung, Entzug von Land, von Wäldern und Gewässern bei dem Erwerb, der Bebauung oder anderweitigen Nutzung von Land, Wäldern und Gewässern, deren Nutzung die Lebensgrundlage einer Person sichert,
- Nicht umweltgerechte Handhabung, Sammlung, Lagerung und Entsorgung von Abfällen sowie Ausfuhr und Einfuhr von gefährlichen Abfällen
Eine solche Meldung können Sie über unseren online Meldekanal abgeben. Dieser lautet:
https://whistleblowersoftware.com/secure/meldestelle-stoof-international
Hinweisgebersystem
Für eine Meldung von sonstigen Regel- und Rechtsverstößen außerhalb von menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken steht Ihnen als Mitarbeiter, Geschäftspartner, aber auch als Dritter unser Hinweisgebersystem zur Verfügung.
Dort können unter anderem alle Verstöße, die vom Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes umfasst sind, gemeldet werden. Dazu gehören insbesondere Meldungen zu Verstößen, die strafbewehrt oder bußgeldbewehrt sind, wie z.B.:
- Diebstahl
- Betrug, Untreue oder Unterschlagung
- Bestechung und Korruption
- Wettbewerbsrechtsverletzungen
- Geldwäsche
- Arbeitsschutzrechtsverstöße
Eine solche Meldung können Sie ebenfalls über unseren online Meldekanal abgeben. Dieser lautet:
https://whistleblowersoftware.com/secure/meldestelle-stoof-international
Meldungen als wichtiger Compliance-Baustein
Meldungen über unser Hinweisgebersystem und unseren Lieferketten-Beschwerdeverfahren sind für uns besonders wichtig und helfen uns, entsprechendes Fehlverhalten festzustellen, nachhaltig abzustellen und für die Zukunft zu vermeiden. Damit Ihre Meldung angemessen bearbeitet und untersucht werden kann, ist es wichtig, dass die Meldung so konkret wie möglich ist.
Unser Hinweisgebersystem und Lieferketten-Beschwerdeverfahren ermöglichen:
- die Anonymität des Hinweisgebers (sofern gewünscht)
- den Schutz von Hinweisgebern, betroffenen und dritten Personen
- einen streng vertraulichen Meldekanal
- ein faires und transparentes Verfahren
- eine zeitlich schnelle Bearbeitung eingehender Meldungen
Das Hinweisgebersystem und der Lieferketten-Beschwerdeverfahren dürfen nicht für falsche Anschuldigungen verwendet werden. Die Meldung wissentlich falscher Informationen ist verboten.
Meldung über Datenschutzverstöße
Eine Meldung über Datenschutzverstöße, wie beispielsweise die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, soll nicht über das Hinweisgebersystem und auch nicht über den Lieferketten-Beschwerdeverfahren erfolgen. Für eine solche Meldung nutzen Sie bitte die datenschutz-stoof@audatis.de

